IG Metall Gehaltsrechner

Berechne dein Jahresgehalt nach dem ERA-Tarifvertrag der IG Metall — inklusive Leistungszulage, T-Zug, Urlaubs- und Weihnachtsgeld.

Tarifstand: ab 01.04.2026

Zuletzt geprüft:

Grundangaben

gültig ab 2026-04-01 · gültig bis 2026-10-31

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So funktioniert die Berechnung

Das Jahresgehalt setzt sich aus zwölf Monatsgehältern und den tariflichen Sonderzahlungen zusammen. Das Monatsgehalt ist das Grundentgelt deiner Entgeltgruppe plus Leistungszulage.

Hinzu kommen T-Zug A (27,5 % eines Monatsgehalts), das T-Zug B auf Basis des Eckentgelts, das Transformationsgeld T-Zug T, das Urlaubsgeld (rund 69 %, in NRW 72 %) und das Weihnachtsgeld (25–55 % je nach Betriebszugehörigkeit).

Der Stundenlohn folgt der tariflichen Formel 3 × Monatsgehalt ÷ (13 × Wochenstunden).

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Häufige Fragen

Wie setzt sich mein Jahresgehalt im IG Metall Tarif zusammen?

Dein Jahresgehalt besteht aus dem zwölffachen Monatsentgelt (Grundentgelt plus Leistungszulage) sowie den tariflichen Sonderzahlungen: T-Zug A, T-Zug B, Transformationsgeld, Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Der Gehaltsrechner schlüsselt jede Komponente einzeln auf.

Sonderzahlungen erklärt →

Worin unterscheiden sich T-Zug A und T-Zug B?

T-Zug A beträgt 27,5 Prozent des Monatsgehalts inklusive Leistungszulage und ist für Beschäftigte mit Kindern oder im Schichtdienst in acht freie Tage umwandelbar. T-Zug B wird als Prozentsatz des Eckentgelts berechnet – ohne Leistungszulage – und ist über die Jahre von 12,3 auf 26,5 Prozent gestiegen.

T-Zug im Detail →

Gleicht die Tariferhöhung die Inflation aus?

Nicht vollständig. Die ERA-Tariftabelle ist seit 2018 nominal deutlich gestiegen, die Verbraucherpreise aber stärker – vor allem während des Einkommensfreezes bis 2023, als die Tabelle über die Inflationsspitze hinweg unverändert blieb. Real blieb dadurch ein Kaufkraftverlust. Gewachsene Sonderzahlungen wie das T-Zug B mildern ihn auf das gesamte Jahresbrutto gerechnet, machen ihn aber nicht wett. Individuelle Beförderungen oder Stufensprünge liegen außerhalb dieser Tabellenbetrachtung.

Entgelterhöhung vs. Inflation →

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