ERA Eingruppierung: Welche Entgeltgruppe gilt für mich?
Wie die IG Metall die Entgeltgruppe (EG) bestimmt, worauf es dabei wirklich ankommt – und die echten Grundentgelte jeder Entgeltgruppe in deinem Tarifgebiet.
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Die Eingruppierung nach ERA richtet sich nach der Tätigkeit – nicht nach deiner formalen Ausbildung, deinem Titel oder deiner Berufserfahrung. Bewertet wird die Arbeitsaufgabe selbst: Welches Wissen und Können sie verlangt, wie groß der Handlungs- und Entscheidungsspielraum ist und welche Verantwortung damit verbunden ist. Zwei Menschen mit demselben Abschluss können deshalb in unterschiedlichen Entgeltgruppen liegen, wenn sich ihre Aufgaben unterscheiden.
Grundlage ist ein einheitliches Bewertungsverfahren, das jede Aufgabe anhand mehrerer Anforderungsmerkmale einstuft. Aus der Summe der Bewertung ergibt sich die Entgeltgruppe – von EG 1 für einfache, eng vorgegebene Tätigkeiten bis hinauf zu den höchsten Gruppen für hoch qualifizierte, eigenverantwortliche Aufgaben. Die formale Eingruppierung nimmt der Betrieb gemeinsam mit dem Betriebsrat vor; die folgende Übersicht ist eine Orientierung, keine verbindliche Einstufung.
Worauf es bei der Eingruppierung ankommt
- Wissen & Können
- Welche Fachkenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrung die Aufgabe erfordert – erlernbar über Ausbildung, Weiterbildung oder Praxis.
- Handlungs- & Entscheidungsspielraum
- Wie eng die Tätigkeit vorgegeben ist und wie selbstständig entschieden und gehandelt wird.
- Verantwortung
- Verantwortung für Abläufe, Qualität, Kosten, Sicherheit oder die Führung anderer Beschäftigter.
- Kommunikation & Zusammenarbeit
- Anforderungen an Abstimmung, Anleitung und Zusammenarbeit mit anderen Bereichen.
Entgeltgruppen & Grundentgelte je Tarifgebiet
Wähle dein Tarifgebiet und sieh die tatsächlichen Grundentgelte aller Entgeltgruppen. Über „Im Rechner öffnen“ landest du direkt mit der passenden Vorauswahl im Gehaltsrechner.
| Entgeltgruppe | Grundentgelt / Monat | Im Rechner öffnen |
|---|---|---|
| EG 1 | 2.740,50 € | Im Rechner öffnen |
| EG 2 | 2.814,50 € | Im Rechner öffnen |
| EG 3 | 2.962,50 € | Im Rechner öffnen |
| EG 4 | 3.111,00 € | Im Rechner öffnen |
| EG 5 | 3.296,00 € | Im Rechner öffnen |
| EG 6 | 3.481,00 € | Im Rechner öffnen |
| EG 7Eckentgelt – der Bezugswert der ERA-Entgelttabelle | 3.703,50 € | Im Rechner öffnen |
| EG 8 | 3.962,50 € | Im Rechner öffnen |
| EG 9 | 4.222,00 € | Im Rechner öffnen |
| EG 10 | 4.499,50 € | Im Rechner öffnen |
| EG 11 | 4.796,00 € | Im Rechner öffnen |
| EG 12 | 5.129,00 € | Im Rechner öffnen |
| EG 13 | 5.462,50 € | Im Rechner öffnen |
| EG 14 | 5.795,50 € | Im Rechner öffnen |
| EG 15 | 6.129,00 € | Im Rechner öffnen |
| EG 16 | 6.536,50 € | Im Rechner öffnen |
| EG 17 | 6.906,50 € | Im Rechner öffnen |
Orientierung, keine verbindliche Eingruppierung: Die tatsächliche Entgeltgruppe legt der Betrieb gemeinsam mit dem Betriebsrat auf Basis der konkreten Arbeitsaufgabe fest.
Häufige Fragen zur Eingruppierung
Bestimmt meine Ausbildung die Entgeltgruppe?
Nein. Maßgeblich ist die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit, nicht der Abschluss. Eine Ausbildung kann eine Voraussetzung sein, entscheidend ist aber, welche Anforderungen die Aufgabe stellt.
Wer legt die Entgeltgruppe fest?
Die Eingruppierung nimmt der Arbeitgeber vor; der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht. Grundlage ist das ERA-Bewertungsverfahren für die Arbeitsaufgabe.
Was ist der Unterschied zwischen Entgeltgruppe und Stufe?
Die Entgeltgruppe bewertet die Anforderungen der Aufgabe. Die Stufe innerhalb einer Gruppe bildet – je nach Tarifgebiet – Erfahrung, Betriebszugehörigkeit oder Leistung ab.
Kann sich meine Eingruppierung ändern?
Ja. Ändern sich die Arbeitsaufgabe und ihre Anforderungen dauerhaft, kann eine Umgruppierung in eine andere Entgeltgruppe erfolgen.