ERA Eingruppierung: Welche Entgeltgruppe gilt für mich?

Wie die IG Metall die Entgeltgruppe (EG) bestimmt, worauf es dabei wirklich ankommt – und die echten Grundentgelte jeder Entgeltgruppe in deinem Tarifgebiet.

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Die Eingruppierung nach ERA richtet sich nach der Tätigkeit – nicht nach deiner formalen Ausbildung, deinem Titel oder deiner Berufserfahrung. Bewertet wird die Arbeitsaufgabe selbst: Welches Wissen und Können sie verlangt, wie groß der Handlungs- und Entscheidungsspielraum ist und welche Verantwortung damit verbunden ist. Zwei Menschen mit demselben Abschluss können deshalb in unterschiedlichen Entgeltgruppen liegen, wenn sich ihre Aufgaben unterscheiden.

Grundlage ist ein einheitliches Bewertungsverfahren, das jede Aufgabe anhand mehrerer Anforderungsmerkmale einstuft. Aus der Summe der Bewertung ergibt sich die Entgeltgruppe – von EG 1 für einfache, eng vorgegebene Tätigkeiten bis hinauf zu den höchsten Gruppen für hoch qualifizierte, eigenverantwortliche Aufgaben. Die formale Eingruppierung nimmt der Betrieb gemeinsam mit dem Betriebsrat vor; die folgende Übersicht ist eine Orientierung, keine verbindliche Einstufung.

Worauf es bei der Eingruppierung ankommt

Wissen & Können
Welche Fachkenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrung die Aufgabe erfordert – erlernbar über Ausbildung, Weiterbildung oder Praxis.
Handlungs- & Entscheidungsspielraum
Wie eng die Tätigkeit vorgegeben ist und wie selbstständig entschieden und gehandelt wird.
Verantwortung
Verantwortung für Abläufe, Qualität, Kosten, Sicherheit oder die Führung anderer Beschäftigter.
Kommunikation & Zusammenarbeit
Anforderungen an Abstimmung, Anleitung und Zusammenarbeit mit anderen Bereichen.

Entgeltgruppen & Grundentgelte je Tarifgebiet

Wähle dein Tarifgebiet und sieh die tatsächlichen Grundentgelte aller Entgeltgruppen. Über „Im Rechner öffnen“ landest du direkt mit der passenden Vorauswahl im Gehaltsrechner.

Entgeltgruppen & Grundentgelte je Tarifgebiet (2026)
EntgeltgruppeGrundentgelt / MonatIm Rechner öffnen
EG 12.740,50 €Im Rechner öffnen
EG 22.814,50 €Im Rechner öffnen
EG 32.962,50 €Im Rechner öffnen
EG 43.111,00 €Im Rechner öffnen
EG 53.296,00 €Im Rechner öffnen
EG 63.481,00 €Im Rechner öffnen
EG 7Eckentgelt – der Bezugswert der ERA-Entgelttabelle3.703,50 €Im Rechner öffnen
EG 83.962,50 €Im Rechner öffnen
EG 94.222,00 €Im Rechner öffnen
EG 104.499,50 €Im Rechner öffnen
EG 114.796,00 €Im Rechner öffnen
EG 125.129,00 €Im Rechner öffnen
EG 135.462,50 €Im Rechner öffnen
EG 145.795,50 €Im Rechner öffnen
EG 156.129,00 €Im Rechner öffnen
EG 166.536,50 €Im Rechner öffnen
EG 176.906,50 €Im Rechner öffnen

Orientierung, keine verbindliche Eingruppierung: Die tatsächliche Entgeltgruppe legt der Betrieb gemeinsam mit dem Betriebsrat auf Basis der konkreten Arbeitsaufgabe fest.

Häufige Fragen zur Eingruppierung

Bestimmt meine Ausbildung die Entgeltgruppe?

Nein. Maßgeblich ist die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit, nicht der Abschluss. Eine Ausbildung kann eine Voraussetzung sein, entscheidend ist aber, welche Anforderungen die Aufgabe stellt.

Wer legt die Entgeltgruppe fest?

Die Eingruppierung nimmt der Arbeitgeber vor; der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht. Grundlage ist das ERA-Bewertungsverfahren für die Arbeitsaufgabe.

Was ist der Unterschied zwischen Entgeltgruppe und Stufe?

Die Entgeltgruppe bewertet die Anforderungen der Aufgabe. Die Stufe innerhalb einer Gruppe bildet – je nach Tarifgebiet – Erfahrung, Betriebszugehörigkeit oder Leistung ab.

Kann sich meine Eingruppierung ändern?

Ja. Ändern sich die Arbeitsaufgabe und ihre Anforderungen dauerhaft, kann eine Umgruppierung in eine andere Entgeltgruppe erfolgen.