Entgeltgruppen & Stufen in der Metallindustrie erklärt

Im ERA-Tarifvertrag bestimmen zwei Größen dein Grundentgelt: die Entgeltgruppe (EG) und die Stufe. Die EG bewertet, was du tust; die Stufe bildet ab, wie erfahren oder wie lange im Betrieb du bist.

Die Entgeltgruppe (EG)

Jede Tätigkeit wird anhand von Merkmalen wie Ausbildung, Können, Verantwortung und Handlungsspielraum in eine Entgeltgruppe eingeordnet. Je höher die Anforderung, desto höher die EG und damit das Grundentgelt. Wie viele Entgeltgruppen es gibt, hängt vom Tarifgebiet ab:

Anzahl der Entgeltgruppen und Stufen-Spalten je Tarifgebiet.
Tarifgebiete Entgeltgruppen Stufen-Spalten
Baden-Württemberg 17 1
NRW 14 8
Berlin 13 4
Bayern 12 3
Niedersachsen 12 3
Osnabrück 12 5
Sachsen 12 2
Thüringen 12 2
Hessen 11 2
Pfalz 11 2
Rheinland 11 2
Saarland 11 2
Sachsen-Anhalt 11 2
Hamburg 10 5
Schleswig-Holstein 10 5

Baden-Württemberg reicht bis EG 17, Bayern nur bis EG 12 – dieselbe Tätigkeit kann also je Gebiet eine andere EG-Nummer tragen. Die vollständigen Werte stehen in den Entgelttabellen.

Die Stufen

Innerhalb einer Entgeltgruppe unterscheiden viele Gebiete zusätzliche Stufen. Dabei gibt es mehrere Systeme:

  • Nur Grundentgelt: In einigen Gebieten hat jede EG genau einen Wert, ohne weitere Stufen.
  • Stufe A–C oder Eingangs-/Haupt-/Zusatzstufe: Die Stufe steht für unterschiedliche Erfahrungs- oder Anforderungsniveaus innerhalb derselben EG.
  • Betriebszugehörigkeit (NRW): In Nordrhein-Westfalen steigt das Entgelt mit den Monaten im Betrieb – die Stufen heißen dort z. B. „nach 12. Monat”.

Nicht jede Entgeltgruppe durchläuft alle Stufen; leere Felder in der Tabelle bedeuten, dass es die Stufe für diese EG nicht gibt.

Welche EG und Stufe gilt für mich?

Die konkrete Eingruppierung nimmt dein Betrieb anhand der Tätigkeit vor – sie steht in der Regel im Arbeitsvertrag oder auf der Entgeltabrechnung. Kennst du EG und Stufe, berechnest du dein Jahresgehalt direkt im Gehaltsrechner. Weitere Fragen beantwortet die FAQ-Seite.

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