T-Zug A, T-Zug B und T-Zug T einfach erklärt

Das Tarifliche Zusatzgeld (T-Zug) ist eine jährliche Sonderzahlung im ERA-Tarifvertrag. Es gibt drei Varianten mit unterschiedlicher Bemessungsgrundlage und Auszahlung.

T-Zug A – wandelbar in freie Tage

Das T-Zug A beträgt 27,5 % des monatlichen Grundgehalts inklusive Leistungszulage und Überstundenzuschlag. Beschäftigte mit Kindern, pflegebedürftigen Angehörigen oder im Schichtdienst können das T-Zug A wahlweise in freie Tage umwandeln, statt es sich auszahlen zu lassen. Diese Wahl triffst du im Gehaltsrechner mit einem Klick.

8 oder 6 freie Tage?

Oft ist verkürzt von „acht freien Tagen” die Rede – tatsächlich hängt die Anzahl davon ab, aus welchem Grund und zum wievielten Mal du umwandelst (Werte für die Fünf-Tage-Woche, sonst anteilig):

  • Schichtarbeit: 8 freie Tage – und zwar jedes Jahr aufs Neue, ohne Begrenzung der Anzahl.
  • Kinderbetreuung (Kind bis 8 Jahre): zweimal 8 freie Tage je Kind, danach noch dreimal 6 freie Tage.
  • Pflege von Angehörigen: zweimal 8 freie Tage je Pflegefall, danach ebenfalls dreimal 6 freie Tage.

Die Stufe mit den 6 Tagen kam mit dem Tarifabschluss vom November 2024 hinzu: Wer die zweimal 8 Tage für ein Kind oder einen Pflegefall bereits ausgeschöpft hatte, ging vorher leer aus und kann nun noch dreimal 6 Tage beantragen. Gleichzeitig wurde die Einschränkung für Teilzeit- und Schichtbeschäftigte mit verkürzter Arbeitszeit gestrichen.

Zwei Grenzen bleiben: Ansprüche lassen sich nicht kumulieren – mehr als 8 freie Tage pro Kalenderjahr gibt es also auch bei zwei Kindern oder bei Pflege und Schichtarbeit nicht. Und es gelten Vorbedingungen, etwa mindestens 5 Jahre Betriebszugehörigkeit und 3 Jahre Schichtarbeit für den Schicht-Anspruch. Der Antrag ist bis zum 31. Oktober für das Folgejahr zu stellen, sofern betrieblich keine andere Frist vereinbart ist.

Für den Rechner spielt die Anzahl keine Rolle: Umgewandeltes T-Zug A wird schlicht nicht ausgezahlt und fällt mit 0 € aus dem Jahresbrutto.

T-Zug B – Prozentsatz des Eckentgelts

Das T-Zug B hängt nicht am individuellen Gehalt, sondern am Eckentgelt des Tarifgebiets – berechnet ohne Leistungszulage und Überstundenzuschlag. Sein Prozentsatz ist über die Jahre deutlich gewachsen:

T-Zug B 2018

12,3 %

des Eckentgelts

T-Zug B 2026

26,5 %

14,2 %-Punkte seit 2018

T-Zug B als Prozentsatz des Eckentgelts je Tarifjahr.
TarifjahrT-Zug B
2018 12,3 %
2023 18,5 %
2024 18,5 %
2025 18,5 %
2026 26,5 %

Der Arbeitgeber darf die Auszahlung des T-Zug B im Einvernehmen mit dem Betriebsrat um bis zu zwei Monate verschieben.

T-Zug T – das Transformationsgeld

Das Transformationsgeld (T-Zug T) beträgt 18,4 % des monatlichen Grundgehalts inklusive Leistungszulage und Überstundenzuschlag. Es wurde im Zuge des Strukturwandels der Branche eingeführt.

Alle Sonderzahlungen im Überblick

Die folgende Tabelle fasst die aktuell gültigen tariflichen Sonderzahlungen mit Höhe, Auszahlungsmonat und Bemessungsbasis zusammen:

Tarifliche Sonderzahlungen im Abschluss „ab 01.04.2026".
Bestandteil Höhe Monat Bemessungsbasis
T-Zug B 26,5 % Februar Eckentgelt
Urlaubsgeld 69 % Juni Monatsgehalt inkl. Leistungszulage
T-Zug A 27,5 % Juli Monatsgehalt inkl. Leistungszulage
T-Zug T 18,4 % Juli Monatsgehalt inkl. Leistungszulage
Weihnachtsgeld 55 % November Monatsgehalt inkl. Leistungszulage

Wie sich alle Zusatzgelder auf dein persönliches Jahresgehalt auswirken, siehst du direkt im Gehaltsrechner. Die Werte je Jahr stammen aus den Entgelttabellen und den Tarifrunden.

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