Die Leistungszulage im ERA-Tarifvertrag

Die Leistungszulage (LZ) ist ein prozentualer Zuschlag, der zusätzlich zum Grundentgelt einer Entgeltgruppe gezahlt wird. Sie honoriert die individuelle Leistung und ist fester Bestandteil des Monatsentgelts – kein freiwilliger Bonus.

Wie hoch ist die Leistungszulage?

Die LZ wird prozentual auf das Grundentgelt berechnet. Für den Betrieb gilt ein tariflich festgelegter Durchschnittswert: Der betriebliche Mittelwert muss regional zwischen etwa 6 und 15 % liegen. Einzelne Beschäftigte können darüber oder darunter liegen; in Summe muss der Betrieb den Durchschnitt einhalten. In Nordrhein-Westfalen etwa liegt der Höchstsatz bei rund 20 %, und der Betriebsdurchschnitt muss mindestens die Hälfte davon betragen.

Die folgende Übersicht zeigt die im Rechner voreingestellten Richtwerte je Tarifgebiet:

Voreingestellte Leistungszulage (betrieblicher Richtwert) je Tarifgebiet.
Tarifgebiete Leistungszulage
Baden-Württemberg 15 %
Bayern 14 %
Berlin 10 %
Hessen 10 %
Niedersachsen 10 %
NRW 10 %
Osnabrück 10 %
Pfalz 10 %
Rheinland 10 %
Saarland 10 %
Sachsen 10 %
Sachsen-Anhalt 10 %
Thüringen 10 %
Hamburg 6 %
Schleswig-Holstein 6 %

Wer bekommt keine Leistungszulage?

Auszubildende erhalten keine Leistungszulage – ihre Ausbildungsvergütung ist tariflich gesondert geregelt. Auch bei den Sonderzahlungen zählt die LZ nicht überall mit: Das T-Zug B etwa wird ausdrücklich ohne Leistungszulage berechnet.

Selbst nachrechnen

Da die Leistungszulage betrieblich variiert, kannst du sie im Gehaltsrechner frei anpassen und sofort sehen, wie sie dein Jahresgehalt verändert. Die Grundwerte je EG stehen in den Entgelttabellen.

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