Urlaubsgeld & Weihnachtsgeld in der Metallindustrie

Neben dem T-Zug gibt es im ERA-Tarifvertrag zwei weitere jährliche Sonderzahlungen: das Urlaubsgeld und das Weihnachtsgeld.

Das Urlaubsgeld

Das tarifliche Urlaubsgeld beträgt rund 69 % eines Monatseinkommens inklusive Leistungszulage und Überstundenzuschlag. Es entsteht als 2,4 % pro Urlaubstag; bei den üblichen 30 Urlaubstagen ergeben sich daraus die genannten rund 69 %. In Nordrhein-Westfalen liegt der Satz mit 72 % höher. Ausgezahlt wird das Urlaubsgeld in der Regel im Juni oder Juli.

Das Weihnachtsgeld

Das Weihnachtsgeld ist nach Betriebszugehörigkeit gestaffelt: Es beginnt bei 25 % eines Monatseinkommens und steigt je vollem Beschäftigungsjahr um 10 Prozentpunkte, bis es bei 55 % gedeckelt ist. Nach etwa drei bis vier Jahren im Betrieb erreichst du damit den Höchstsatz. Berechnet wird es auf das Monatseinkommen inklusive Leistungszulage.

Im Überblick

Die aktuell gültigen Sonderzahlungen mit Höhe und Auszahlungsmonat:

Tarifliche Sonderzahlungen im Abschluss „ab 01.04.2026".
Bestandteil Höhe Monat Bemessungsbasis
T-Zug B 26,5 % Februar Eckentgelt
Urlaubsgeld 69 % Juni Monatsgehalt inkl. Leistungszulage
T-Zug A 27,5 % Juli Monatsgehalt inkl. Leistungszulage
T-Zug T 18,4 % Juli Monatsgehalt inkl. Leistungszulage
Weihnachtsgeld 55 % November Monatsgehalt inkl. Leistungszulage

Da Urlaubs- und Weihnachtsgeld an dein Monatseinkommen gekoppelt sind, wirken sich Entgeltgruppe und Leistungszulage direkt auf ihre Höhe aus. Deinen persönlichen Jahresbetrag inklusive beider Zahlungen berechnest du im Gehaltsrechner; die Grundwerte stehen in den Entgelttabellen.

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