Urlaubsgeld & Weihnachtsgeld in der Metallindustrie
Neben dem T-Zug gibt es im ERA-Tarifvertrag zwei weitere jährliche Sonderzahlungen: das Urlaubsgeld und das Weihnachtsgeld.
Das Urlaubsgeld
Das tarifliche Urlaubsgeld beträgt rund 69 % eines Monatseinkommens inklusive Leistungszulage und Überstundenzuschlag. Es entsteht als 2,4 % pro Urlaubstag; bei den üblichen 30 Urlaubstagen ergeben sich daraus die genannten rund 69 %. In Nordrhein-Westfalen liegt der Satz mit 72 % höher. Ausgezahlt wird das Urlaubsgeld in der Regel im Juni oder Juli.
Das Weihnachtsgeld
Das Weihnachtsgeld ist nach Betriebszugehörigkeit gestaffelt: Es beginnt bei 25 % eines Monatseinkommens und steigt je vollem Beschäftigungsjahr um 10 Prozentpunkte, bis es bei 55 % gedeckelt ist. Nach etwa drei bis vier Jahren im Betrieb erreichst du damit den Höchstsatz. Berechnet wird es auf das Monatseinkommen inklusive Leistungszulage.
Im Überblick
Die aktuell gültigen Sonderzahlungen mit Höhe und Auszahlungsmonat:
| Bestandteil | Höhe | Monat | Bemessungsbasis |
|---|---|---|---|
| T-Zug B | 26,5 % | Februar | Eckentgelt |
| Urlaubsgeld | 69 % | Juni | Monatsgehalt inkl. Leistungszulage |
| T-Zug A | 27,5 % | Juli | Monatsgehalt inkl. Leistungszulage |
| T-Zug T | 18,4 % | Juli | Monatsgehalt inkl. Leistungszulage |
| Weihnachtsgeld | 55 % | November | Monatsgehalt inkl. Leistungszulage |
Da Urlaubs- und Weihnachtsgeld an dein Monatseinkommen gekoppelt sind, wirken sich Entgeltgruppe und Leistungszulage direkt auf ihre Höhe aus. Deinen persönlichen Jahresbetrag inklusive beider Zahlungen berechnest du im Gehaltsrechner; die Grundwerte stehen in den Entgelttabellen.