Was ist ERA? Das Entgeltrahmenabkommen einfach erklärt

ERA steht für Entgeltrahmenabkommen – das tarifliche Regelwerk der IG Metall, das festlegt, wie Beschäftigte in der Metall- und Elektroindustrie eingruppiert und bezahlt werden. Es löste ab 2003 schrittweise die getrennten Lohn- und Gehaltstarifverträge ab und gilt heute in allen 15 Tarifgebieten.

Warum ERA eingeführt wurde

Vor ERA wurden gewerbliche Beschäftigte („Arbeiter”) nach einem Lohnrahmen und kaufmännisch-technische Beschäftigte („Angestellte”) nach einem Gehaltsrahmen bezahlt – mit unterschiedlichen Bewertungsmaßstäben für vergleichbare Tätigkeiten. Das ERA beseitigt diese Trennung: Eine Tätigkeit wird unabhängig vom Status bewertet und in eine gemeinsame Entgeltgruppe (EG) eingeordnet. Gleiche Anforderung bedeutet damit grundsätzlich gleiches Grundentgelt.

Wie das ERA-Entgelt aufgebaut ist

Das Monatsentgelt nach ERA setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen:

  • dem Grundentgelt der Entgeltgruppe (und ggf. der Stufe),
  • der leistungsabhängigen Leistungszulage,
  • sowie den jährlichen Sonderzahlungen wie T-Zug, Urlaubs- und Weihnachtsgeld.

Anker der gesamten Struktur ist das Eckentgelt – das Grundentgelt eines vollzeitbeschäftigten Beschäftigten nach einem Jahr Betriebszugehörigkeit. Alle übrigen Entgeltgruppen werden als prozentuale Ab- oder Aufschläge auf diese „Ecke” bestimmt.

Regional unterschiedlich

Das ERA ist kein bundesweit einheitlicher Tarifvertrag, sondern wird je Tarifgebiet verhandelt. Deshalb unterscheiden sich sowohl die Zahl der Entgeltgruppen (Baden-Württemberg 1–17, Bayern 1–12, Nordrhein-Westfalen 1–14) als auch die Eurobeträge. Wie stark das Eckentgelt im führenden Gebiet Baden-Württemberg über die Jahre gestiegen ist, zeigt der folgende Verlauf:

3.000 €3.900 €+5,2 %+3,3 %+2 %+3,1 %20183.241 €20232024202520263.704 €
Das Eckentgelt in Baden-Württemberg stieg von 3.241 € (2018) auf 3.704 € (2026) — ein Plus von 14,3 %. Die Abstände folgen den tatsächlichen Tarifdaten.
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Das Eckentgelt in Baden-Württemberg stieg von 3.241 € (2018) auf 3.704 € (2026) — ein Plus von 14,3 %. Die Abstände folgen den tatsächlichen Tarifdaten.
Jahr gültig ab Eckentgelt Veränderung
2018 01.04.2021 3.241 €
2023 01.06.2023 3.409 € +5,2 %
2024 01.05.2024 3.522 € +3,3 %
2025 01.04.2025 3.592 € +2 %
2026 01.04.2026 3.704 € +3,1 %

Die konkreten Werte für dein Gebiet findest du in den Entgelttabellen, und mit dem Gehaltsrechner berechnest du dein persönliches Jahresgehalt inklusive aller Zuschläge. Wann welche Tabelle in Kraft trat, ist auf der Seite Tarifrunden dokumentiert.

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