Ausbildungsvergütung in der Metall- und Elektroindustrie

Auszubildende in der Metall- und Elektroindustrie erhalten eine tariflich festgelegte Ausbildungsvergütung, die sich nach dem Ausbildungsjahr richtet und mit jedem Jahr steigt. Anders als beim regulären ERA-Entgelt gibt es dabei einige Besonderheiten.

Vergütung nach Ausbildungsjahr

Die Ausbildungsvergütung ist – wie das übrige Tarifentgelt – je Tarifgebiet geregelt und wird bei jeder Tarifrunde mit angepasst. Für Baden-Württemberg gelten aktuell diese Monatsbeträge:

Monatliche Ausbildungsvergütung je Ausbildungsjahr in Baden-Württemberg.
AusbildungsjahrMonatsgehalt
1. Jahr1.303,50 €
2. Jahr1.377,50 €
3. Jahr1.488,50 €
4. Jahr1.563,00 €

Die Werte für dein Gebiet findest du in den Entgelttabellen unter der Zeile „Ausbildung”.

Besonderheiten bei den Sonderzahlungen

Für Auszubildende gelten eigene Regeln:

  • Keine Leistungszulage: Azubis erhalten den prozentualen Leistungszuschlag nicht.
  • Besondere T-Zug-B-Regel: Beim T-Zug B gilt für Auszubildende ein gesonderter, pauschaler Betrag statt des vollen Prozentsatzes des Eckentgelts.
  • Urlaubs- und Weihnachtsgeld stehen Azubis dagegen grundsätzlich zu.

Nach der Ausbildung

Mit der Übernahme wirst du in eine reguläre Entgeltgruppe eingruppiert – in der Regel abhängig von der Tätigkeit nach dem Abschluss. Dein dann gültiges Jahresgehalt kannst du im Gehaltsrechner durchspielen.

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