Ausbildungsvergütung in der Metall- und Elektroindustrie
Auszubildende in der Metall- und Elektroindustrie erhalten eine tariflich festgelegte Ausbildungsvergütung, die sich nach dem Ausbildungsjahr richtet und mit jedem Jahr steigt. Anders als beim regulären ERA-Entgelt gibt es dabei einige Besonderheiten.
Vergütung nach Ausbildungsjahr
Die Ausbildungsvergütung ist – wie das übrige Tarifentgelt – je Tarifgebiet geregelt und wird bei jeder Tarifrunde mit angepasst. Für Baden-Württemberg gelten aktuell diese Monatsbeträge:
| Ausbildungsjahr | Monatsgehalt |
|---|---|
| 1. Jahr | 1.303,50 € |
| 2. Jahr | 1.377,50 € |
| 3. Jahr | 1.488,50 € |
| 4. Jahr | 1.563,00 € |
Die Werte für dein Gebiet findest du in den Entgelttabellen unter der Zeile „Ausbildung”.
Besonderheiten bei den Sonderzahlungen
Für Auszubildende gelten eigene Regeln:
- Keine Leistungszulage: Azubis erhalten den prozentualen Leistungszuschlag nicht.
- Besondere T-Zug-B-Regel: Beim T-Zug B gilt für Auszubildende ein gesonderter, pauschaler Betrag statt des vollen Prozentsatzes des Eckentgelts.
- Urlaubs- und Weihnachtsgeld stehen Azubis dagegen grundsätzlich zu.
Nach der Ausbildung
Mit der Übernahme wirst du in eine reguläre Entgeltgruppe eingruppiert – in der Regel abhängig von der Tätigkeit nach dem Abschluss. Dein dann gültiges Jahresgehalt kannst du im Gehaltsrechner durchspielen.